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UDK Berlin
Anforderungen

Bildende Kunst

Wann muss man sich bewerben?
Die Bewerbungsfrist läuft vom 15.03.-31.03. jeweils
für das Wintersemester
(Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, die
Vorlesungszeit dauert von Mitte Oktober bis Mitte
Februar.)
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester, das Meisterschülerstudium
ggf. 2 Semester.
Wie ist das Studium aufgebaut und welchen
Abschluss erhält man?
Das Studium der Bildenden Kunst gliedert sich in
ein a) Grund-, b) Haupt-, ggf. c) ein Meisterschülerstudium.
In der Bildenden Kunst gibt es Fachklassen
in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Freie
Grafik und Neue Medien.
Studienverlauf
a) 1.-4. Semester: die ersten beiden Semester sind
die Grundlehre, die für alle Studierenden verbindlich
sind und von allen Studierenden gemeinsam
absolviert werden. In der Grundlehre werden handwerkliche
und gestalterische Grundlagen vermittelt
wie auch künstlerische Entwicklungen gefördert.
Das Studium wird ab dem 3. Fachsemester - nach
einer Vorprüfung am Ende der Grundlehre - in den
Fachklassen der Professoren weitergeführt. In den
Fachklassen sollen die erworbenen Kenntnisse und
Fähigkeiten vertieft werden. Neben den künstlerischen
Fähigkeiten müssen Vorlesungen und Seminare
besucht werden, die sich u.a. mit Kunstwissenschaft,
Ästhetik und Philosophie
auseinandersetzen. Am Ende des Grundstudiums
werden die Arbeitsproben der Studierenden für eine
Zwischenprüfung ausgestellt und gezeigt.
b) Im Hauptstudium wird das künstlerisch-praktische
Studium in den Fachklassen vom 5.-8. Semester
weitergeführt. Nach dem 8. Semester entfällt
der Anspruch auf einen Atelierplatz.
Die erworbenen künstlerischen Arbeitsformen und
Kenntnisse sollen zu einer eigenständigen künstlerischen
Ausdrucksweise geführt werden. Dazu sind
gründliche Kenntnisse der Kunstgeschichte, der
Kunstwissenschaft sowie der künstlerischen Techniken
unerlässlich.
Das Studium wird mit einem Zeugnis Absolvent/Absolventin
der Universität der Künste Berlin, Fakultät
Bildende Kunst beendet.
c) Zum zweisemestrigen Meisterschülerstudium
werden nur Absolventen des Studiengangs Bildende
Kunst der Universität der Künste Berlin (UdK)
zugelassen, die innerhalb von 8 Semestern ihr Studium
mit “besonderem künstlerischen Erfolg” abgeschlossen
haben. Ziel des Zusatzstudiums ist die
Ernennung zum Meisterschüler/zur Meisterschülerin.
Die Meisterschüler-Ernennung erfolgt nach einer
öffentlichen Ausstellung der künstlerischen Arbeiten,
die überwiegend während des
Zusatzstudiums angefertigt werden.
2
Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für
diesen Studiengang?
• eine besondere künstlerische Begabung
• die erfüllte Schulpflicht
• ein Mindestalter von 18 Jahren
Wie und mit welchen Unterlagen muss man
sich bewerben?
Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen
einzureichen:
• Zulassungsantrag (Anlage)
• tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben
über den bisherigen Ausbildungsgang
• eine unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses,
das Original oder beglaubigte Fotokopien
sind erst zur Immatrikulation vorzulegen;
• nur für ausländische Bewerber: Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse:
Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewerbungsfrist:
Sprachnachweis entsprechend dem
„Zertifikat Deutsch“ (ZD) bzw. dem TestDaF mit
Durchschnitt 3
Voraussetzung bis zur Immatrikulation:
Sprachnachweis entsprechend der Zentralen Mittelstufenprüfung
(ZMP) bzw. dem TestDaF-Ergebnis
mit Durchschnitt 4
•Für Bewerber/-innen aus der VR China gibt es ein
spezielles Visumverfahren. Bitte wenden Sie sich in
jedem Fall vor der Bewerbung an die Akademische
Prüfstelle APS der Deutschen Botschaft in Peking.
Ausführliche Informationen und Formulare finden
Sie auf www.aps.org.cn
• ggf. Nachweise über eine praktische Ausbildung
• ggf. Nachweise bisheriger Studienzeiten und/oder
Studien- und Prüfungsleistungen
• eine Mappe mit mindestens 20, höchstens 30
künstlerisch-gestalterischen Arbeiten (Originale!)
Hinweise zur Mappe
Eingereicht werden können:
Zeichnung, Malerei, Druckgrafik, Fotografie, Video
Dokumentation über bildhauerische sowie performative
Arbeiten
Es gibt grundsätzlich keine Vorgabe für die Zusammenstellung
einer Bewerbungsmappe. Jede/r
Bewerber/in ist aufgefordert, eine Auswahl von Arbeiten
auf der Grundlage der eigenen künstlerischen
Arbeitspraxis vorzunehmen. Aufgrund der
Vielfalt künstlerischer Ausdrucksmöglichkeiten verzichtet
der Studiengang Bildende Kunst daher auf
verbindliche inhaltlich oder technisch eingrenzende
Vorgaben hinsichtlich der Bewerbungsmappe.
In den eingereichten Arbeiten sollte eine inhaltliche
und formale Auseinandersetzung in einem begrenzten
Themenkreis sichtbar werden.
Die Zulassungskommission erwartet (je nach persönlicher
Praxis) selbstständige zeichnerische, malerische,
bildhauerische, fotografische und filmische
Studien, die individuelle Interessen, Arbeitsmethoden
und Darstellungsfähigkeit erkennen lassen.
Arbeiten, die in der Schule oder in Übungsgruppen
(VHS, Vorbereitungskurse u.ä.) entstanden sind,
sind in der Regel unter Anleitung ausgeführt und
folgen einer bestimmten Aufgabenstellung. In solchen
Fällen ist es notwendig, dass die eingereichten
Arbeiten einen individuellen Ansatz erkennen
lassen.
Bei den Bewerbungsunterlagen und Arbeitsproben
sind folgende Punkte zu beachten:
-Die Mappe sollte nicht größer als DIN A0 (84,1 cm
x 118,9 cm) sein und darf nicht mehr als 10 kg
wiegen - bei größeren Formaten ist die Annahme
nicht möglich!
-Die Mappe muss außen deutlich mit der Bezeichnung
des Studiengangs, ihrem vollen Namen sowie
ihrer Anschrift und Telefonnummer gekennzeichnet
werden.
-Die Mappe soll so organisiert sein, dass sie ohne
Schwierigkeit durchgesehen werden kann.
-Gegebenenfalls können auch mehrere kleinere Arbeiten
auf einen größeren Bogen montiert werden.
-Jede eingereichte Arbeit muss auf der Rückseite
mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen versehen
sein.
-Videos sollten als VHS-Kassette oder DVD mit einer
Inhaltsbeschreibung in fünf Sätzen sowie einer
Angabe der Laufzeit eingereicht werden.
Nicht zulässing sind:
• gerollte Arbeiten (in Rollen eingesandte Arbeiten
werden ungeöffnet zurückgesandt)
• verderbliche Materialien
• auf Keilrahmen gespannte oder aufgezogene
Leinwände und Pappen
• Kisten aus Holz- oder Metallplatten
• Objekte (Plastiken und Objekte können nur als
Fotodokumentation eingereicht werden)
• Fotos von Original-Zeichnungen und Malereien
(Ausnahme: Objekte s.o.).
• Dias (Fotodokumentation und fotografische Arbeiten
bitte nur als Abzüge in die Mappe)
Allgemeine Hinweise zur Bewerbung
Entscheidend ist der Tag des Eingangs der vollständigen
Bewerbungsunterlagen, nicht der Poststempel.
Fax- oder Online-Bewerbungen sind nicht möglich.
Bitte verzichten Sie bei der Übersendung der Bewerbungsunterlagen
auf Sichthüllen und Ähnliches.
Die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen ist
aus Kostengründen nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die UdK Berlin
für die Rücksendung von Mappen/ Hausaufgaben,
sofern dies gewünscht wird, weder die Haftung
noch die Kosten (z.B. Einfuhrumsatzsteuer) übernimmt.
Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge der Fakultät
Bildende Kunst bewerben, ist jeweils ein Zulassungsantrag
einzureichen, aber nur einmal die Anlagen.
Bei einer Bewerbung für verschiedene
Fakultäten ist jeweils der entsprechende Zulassungsantrag
einschließlich der kompletten Bewerbungsunterlagen
einzureichen.
Wo muss man sich bewerben?
Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie
bitte an folgende Adresse:
Universität der Künste
Mappenannahme, Raum 22
Hardenbergstraße 33, 10623 Berlin
Persönlich kann die Mappe mit den vollständigen
Bewerbungsunterlagen im Gebäude Hardenbergstraße
33, Berlin-Charlottenburg, Raum 22 (Mappenannahme/-
ausgabe) im Bewerbungszeitraum
mo, di, mi, fr von 9.30 - 12.30 Uhr und
do von 12.00 - 16.00 Uhr, abgegeben werden.
Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie
gestalten sie sich?
Vorauswahl: Die Zulassungskommission entscheidet
aufgrund der eingereichten künstlerischen Arbeiten
über die Zulassung zur Zugangsprüfung. Die Durchsicht
der Mappen findet ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss
statt. Im Falle der Zulassung verbleibt
die Mappe bis zum Ende der Zugangsprüfung (in
der Regel Mitte bis Ende Juni) in der Universität.
Die Zugangsprüfung besteht aus:
• einer mehrtägigen Prüfung, in der vorgegebene
künstlerische Aufgaben zu lösen sind
• einer ca. dreistündigen Klausur, in der die Bewerber
ihre Motivation und Interessenlage schriftlich
darlegen sollen und in der Regel aus
• einem abschließenden Gespräch, das sich auf die
eingereichten und während der Zugangsprüfung
angefertigten Arbeiten bezieht.
Was muss man bei einem Hochschul-/Studiengangwechsel
beachten?
Eine Zulassung nach einem vergleichbaren abgeschlossenen
Studium ist nicht möglich.
Studienbewerber, die bereits an anderen künstlerischen
bzw. künstlerischen und wissenschaftlichen
Hochschulen in gleichartigen Studiengängen studiert
bzw. an einer künstlerischen Fachhochschule
in gleichartigen Studiengängen ein mehrsemestriges
Studium absolviert haben, können unter Berücksichtigung
ihrer bisher erbrachten Studienleistungen
zum Studium zugelassen werden. Diese
Regelung gilt sinngemäß für Studienbewerber anderer
Studiengänge der UdK Berlin. Die Vorauswahlkommission
entscheidet aufgrund der eingereichten
künstlerischen Arbeiten, ob der Bewerber
zur Zugangsprüfung zugelassen wird und ob er an
der gesamten Prüfung oder nur an dem abschließenden
Gespräch teilnehmen muss. Für diese Bewerber
gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie
für Studienanfänger. Auch ein Wechsel in den lehramtsbezogenen
Bachelorstudiengang BA1 Bildende
Kunst - Studienrätin/-rat ist nur durch eine erneute
Bewerbung möglich.
Hochschulwechslern wird empfohlen, sich vor der
Bewerbung mit einem Professor oder einer Professorin
bezüglich der Aufnahme in eine Klasse in Verbindung
zu setzen - hierfür stehen ihnen sämtliche
Professoren/Professorinnen der Studiengänge Bildende
Kunst und Lehramt Studienrat zur Auswahl.
Über eine eventuelle Anerkennung bereits erbrachter
Studien- und Prüfungsleistungen sowie
von Studienzeiten entscheidet der Prüfungsausschuss
erst nach der Zulassung zum Studium.
Wo ist der Studienort?
Hardenbergstrasse 33 (Ha), Berlin-Charlottenburg
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Bewerbung
􀁻zum Wintersemester /
􀁻als Studienanfänger/-in (im 1. Semester)
􀁻als Hochschulwechsler/-in im vergleichbaren Studiengang
􀁻Bewerbung nach § 11 BerlHG
(wird nur mit den geforderten Nachweisen angenommen)
• Zulassungsvoraussetzungen (Muss ausgefüllt werden !)
Bitte jeweils Belege in Kopie (nicht beglaubigt und keine Faxe)
beifügen, z.B. Schulabschlusszeugnis, Anerkennung der ausländischen
Zeugnisse, Immatrikulations-/Studienbescheinigungen,
Hochschulabschluss, Lebenslauf, Berufsausbildung
Schulausbildung:
􀁻allgemeine Hochschulreife
􀁻sonstiger Schulabschluss
Datum des Schulabschlusses:
Tag . Monat . Jahr